17.05.12

Wie die Betriebliche Altersvorsorge die Rente aufbessert

Ein weiterer Eckpfeiler der Altersversorgung findet sich in der sogenannten betrieblichen Altersvorsorge. Bei ihr handelt es sich um eine Zusatzleistung des jeweiligen Arbeitgebers auf freiwilliger Basis, die vor allen Dingen bei Großunternehmen zu finden ist. So lukrativ Betriebsrenten seinerzeit gewesen sind, so sehr finden sie sich auf einem absteigenden Ast wieder, um über den Wegfall die recht hoch angesiedelten Lohnnebenkosten schlank zu halten.
Wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages in den Genuss einer Betriebsrente gekommen ist, verliert diesen Anspruch auch nicht nach dem Wegfall oder der Streichung dieser Zusatzversorgung. Verträge zur Betriebsrente sind auf Dauer bindend. Streichungen von Betriebsrenten betreffen grundsätzlich nur Neueinsteiger ins jeweilige Unternehmen.

Für die Betriebsrenten, so sie gewährt und tarifvertraglich vereinbart sind, gilt das Betriebsrentengesetz. Dafür sind diverse Rahmenbedingungen vom Unternehmen zu erfüllen: die Ansprüchen der Versicherten müssen als unverfallbar gesichert sein, alle zu zahlenden Bezüge unterliegen einer Anpassungsplicht, das Unternehmen hat eine Insolvenzsicherung vorzunehmen, welche die Ansprüche der Belegschaft auch über eine eventuelle Insolvenz hinaus sicher stellen und es muss die Möglichkeit der einmaligen Abfindung geschaffen sein.