17.05.12

Wie berechnet man seine Rente

Die monatliche Bruttorente errechnet sich wie folgt: Entgeltpunkte multipliziert mit dem Zugangsfaktor multipliziert mit dem Rentenfaktor multipliziert mit dem aktuell gültigen Rentenwert.

 

Was sind Entgeltpunkte Elementarer Faktor der Rentenberechnung sind die sogenannten Entgeltpunkte. Entgeltpunkte sind der Indikator für das während der Arbeitszeit erzielte Einkommen des späteren Rentenbeziehers. Jedes Arbeitseinkommen in der Höhe des Durchschnittseinkommens ergibt einen vollen Entgeltpunkt. Für sogenannte beitragsfreie Zeiten erfolgt die Anrechnung von vollen Entgeltpunkten. Sie sind abhängig von der Höhe der in den übrigen Zeiten erwirtschafteten Arbeitseinkommen.

Zugangsfaktor

Entscheidet sich ein Versicherter für den vorzeitigen Gang in die Verrentung, werden seine erarbeiteten Entgeltpunkt nicht voll umfänglich zur Rentenzahlung in Anrechnung gebracht. Bei einem späteren Antritt der Rente verschiebt sich der Zugangsfaktor selbstverständlich nach oben. Diese Berechnung erfolgt über die Multiplikation von den personalisierten und arbeitskommenabhängigen Entgeltpunkten mit dem sogenannten Zugangsfaktor. Der Zugangsfaktor bei einem Renteneintritt zum Regeleintritt liegt bei 1.0. Ein vorzeitiger Renteneintritt ergibt entsprechend < 1.0 und ein verspäteter Renteneintritt den Zugangsfaktor von < 1.0.

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart in Korrelation zu einer Altersrente. Bei 1.0 liegt er für den Fall der Lohnersatzfunktion und bei > 1,0 für Rentenarten mit entsprechender Unterhaltsfunktion.

Aktueller Rentenwert

Eine Festlegung des gültigen Rentenwertes erfolgt grundsätzlich zum 1. Juli jeden Jahres. Der Wert korreliert mit der Gesamtentwicklung der Löhne und Gehälter auf Bruttobasis, den Beitragssätzen zu RV und dem Nachhaltigkeitsfaktor, sprich eventuell vorhandenen demographischen Veränderungen. Ein Anpassung ist nicht nur optional, sondern gängige Praxis.
Die Rentenformel fungiert als Stellschraube und greift für Reformen der gesetzlichen RV.

 

Ein Arbeitnehmer aus Westdeutschland mit dem Geburtsjahr 1946 weist ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen von 45 Jahren nach. Sein Gehaltslevel erreicht dauerhaft die Höhe vom relevanten Durchschnittentgelts, was für ihn den Erhalt eines jährlichen Entgeltpunktes in voller Höhe bedeutet. Er beabsichtigt eine Verrentung mit 65 und geht somit in die Regelaltersrente.
Dadurch liegt folgende Berechnungsbasis vor: 45 Entgeltpunkte (in der Formel das E) x 1 (Zugangsfaktor) x 1 (Rentenartfaktor) x 27,47 Euro (aktueller Rentenwert 2011/2012) = 1236,15 Euro Bruttorente pro Monat.
Läge dieser Arbeitnehmer bei 2/3 des Durschnittsentgelts, würde sich der Multiplikator vom aktuellen Rentenwert reduzieren. Er läge nicht mehr bei 45, sondern bei 45 x 2/3, was gerundet 30 entspräche. So gelangt man auf einen Bruttobetrag bei der Rentenzahlung von 824,10 Euro.
Noch gravierender sähe eine Minderung bei Erwerbsminderung aus.