17.05.12

Riester-Rente – Mit staatlicher Hilfe zur privaten Vorsorge

Bereits seit dem 1. Januar 2002 bestehen Möglichkeiten über die sogenannte Riester-Rente eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter greifen zu lassen. Den Namen hat diese Rente durch Walter Riester erhalten, den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Für diese Zusatzrente sind staatliche Fördermittel aus allgemeinen Steuern möglich, denn die Riester-Rente sichert steuerliche Vorteile. Bis zum zweiten Quartal 2011 haben mehr als 14 Millionen Bundesbürger diese Zusatzmöglichkeit für sich genutzt.

Mit der Riester Rente zur privaten Altersvorsorge und die staatliche Förderung geniessen.

Absolut jeder Arbeitnehmer, der seine Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen leistet, wie auch ehemalige Wehrdienst- oder Zivildienstleistende, das Heer der Minijobber, Studenten, Beamte, pflegebedürftige Personen und auch arbeitslose Bürger haben die Möglichkeit, von den Vorteilen der Riester Rente zu profitieren. Jeder Bürger, der im Laufe der Zukunft Gefahr läuft, dass sich das Rentenniveau absenkt und dem Altersvorsorgesystem zugehörig sind, sind potentielle Nutznießer.

Eine Absicherung bis zum Lebensende läuft über regelmäßige Monatszahlungen. Dadurch, dass die Höhe der monatlichen Zahlungen dynamisiert werden kann, bestimmt der Einzahler den zu leistenden Betrag. Diesen Betrag kann man bequem den persönlichen Lebensumständen anpassen und flexible Einzahlungen vornehmen. Sogar das Aussetzen von sogenannten Spareinlagen ist optional und die Mindestbeiträge, die sich nach dem Einkommen richten, sind sehr schlank bemessen.

Die Riester-Rente im Überblick:

Mit der Riester-Rente werden hohe Förderquoten von bis zu 67% erzielt. Diese Absicherung wird sowohl als Privatzahlung oder via der betrieblichen Altersvorsorge mit staatlichen Zuschüssen und/oder Steuerfreibeträgen subventioniert und gefördert.

Ein Aussetzen der Zahlungen bringt keine Verluste für den Beitragszahler mit sich, da diese private Altersvorsorge rein auf freiwilliger Basis abläuft. Es erwächst daraus natürlich keinerlei Verpflichtung oder Bindung, die staatliche Förderung wirklich in Anspruch nehmen zu müssen. Für Eheleute gilt, dass jeder Ehepartner sich seinen eigenen Versorgungsanspruch inklusive der vollen staatlichen Förderung generieren kann. Diese Modell greift selbst dann noch, wenn man selbst als Person nicht förderberechtigt ist, der eigene Ehepartner jedoch zum Kreis der förderungsberechtigten Personen zählt. Über die Riester-Rente erhält man eine additionale Förderung von 185 Euro bis zu 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Auch für erfolgte Aufwendungen der betrieblichen Altersvorsorge greifen unter Umständen die Vergünstigungen. Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr eine additionale Extraprämie von 200 Euro. Die geleisteten Beiträge für diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge lassen sich über Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung wiederum geltend machen. Das Finanzamt übernimmt seinerseits die automatische Überprüfung, ob dies für den steuerpflichtigen Beitragszahler günstiger ist als die eigentlichen Zulagen. Je Vertrag können ab dem Jahr 2008 bis zu 2.100 Euro abgesetzt werden. Übersteigt der Steuersatz den prozentualen Anteil der eigenen Zulagen, wird automatisch eine Überweisung der Differenz vorgenommen. Auch für den Fall, dass man selbst in der Hartz IV Bezug rutscht, bleibt die Riester-Rente davon absolut unberührt.

Welcher Personenkreis, bei der Riester Rente, ist förderungsberechtigt?

Als Begünstigte gelten grundsätzlich alle Personen, welche über die gesetzlichen Rentenversicherungen als pflichtversichert gelten. Dazu zählen neben den regulären Arbeitnehmern auch die pflichtversicherten Selbständigen sowie bestimmte Personenkreise, die sich in besonderen Lebenslagen befinden. Dazu zählen zum Beispiel die Empfangsberechtigte von Arbeitslosen- und/oder Krankengeldern, Pflegepersonen, Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten, Personen, welche ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren und Auszubildende.
Über diese Personenkreise hinaus zählen grundsätzlich Beamte, Richter wie auch den Dienst verrichtende Soldaten zum begünstigten Personenkreis.
Nicht förderungsberechtigte Personenkreise, der Riester Rente, sind alle freiwillig Rentenversicherten, die geringfügig entlohnten Beschäftigte in 400-Euro-Jobs, falls sie nicht auf die ihnen zustehende Versicherungsfreiheit freiwillig verzichtet haben, Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, zu denen beispielsweise Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte zählen sowie Selbständige, die grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen.
Doch auch diese nicht begünstigten Personen können in den Genuss der Förderung gelangen, so sie einen eigenen Weg der Altersvorsorge gewählt haben und ihr Ehepartner zum Kreis der begünstigten Personen zählt.