17.05.12

Die Rürup Rente mit steuerlich absetzbaren Beiträgen

Die 2005 eingeführte Rürup Rente, aus der Taufe gehoben vom Ökonom Bert Rürup, ist eine staatliche subventionierte Rentenform. Diese besondere und staatlich geförderte Rentenform wird über private Beiträge der Versicherten gespeist, wobei die geleisteten Beiträge in ihrer Ansparphase über eine Staffelung steuerliche Förderung erfahren. Für diese staatliche Förderung müssen jedoch bei Erreichen des Rentenalters die vollen Steuern abgeführt werden.

 

Rürup Rente

Steuerliche Vorteile durch Rürup Rente geniessen

Die Rürup-Rente ist de facto und de jure zweckgebunden. Das bedeutet, sie wird als eine Form der Leibrente angesehen und kann von daher – wie die gesetzliche Rentenversicherung übrigens auch – grundsätzlich nur verrentet werden. Für den Versicherten besteht kein Kapitalwahlrecht und die Rürup Rente wird ausschließlich als konventionelle Form der Kapital-Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Hierüber sollte seitens der Gesetzgeber sicher gestellt werden, dass alle vom Versicherten angesparten Beiträge bei Erreichen des Rentenalters zweckgebunden zur Altersvorsorge Verwendung finden und nur dafür aufgewendet werden. Über diese Zweckbindung will der Gesetzgeber garantieren, dass ein Versicherungsnehmer trotz staatlicher Förderung im Alter nicht wieder der Staatskasse zur Laste würde.

Wie verlaufen die Steuervergünstigungen bei der Rürup Rente

Alle eingezahlten Beiträge zur Rürup Rente werden ab Beginn mit 60 Prozent steuerlich begünstigt. Diese steuerlichen Vergünstigungen steigen mit jedem Jahr um zwei Prozent an, dass bei einem angenommen Start im Jahr 2005 (da wurde die Möglichkeit eingeführt), das steuerlich absetzbare Maximum von 100 Prozent der geleisteten Beiträge im Jahr 2025 erreicht wäre. Die im Jahr 2005 fixierten Verträge der Rürup Rente erfahren andererseits auch ab 2005 zu 50 Prozent versteuert werden. Im Nachgang steigt die jährliche Steuerlast um jährliche zwei Prozent bis zum Jahr 2020. Ab dem Jahr 2040 wären die Renten, die man als Rürup Rente erhält, mit 10 Prozent als Einkommen zu versteuern. Ziel dabei ist es, dass auch die bis dahin stark angestiegene Zahl der Rentner ihren Steueranteil und steuerliche Mitverantwortung am staatlichen Gesamtergebnis tragen soll. Als Arbeitnehmer erfährt man also Entlastung in Form von Absetzbarkeit und als Rentner mit einem niedrigeren Steuersatz übernimmt man einen höheren Anteil als bisher.

Für wen bietet sich die Rürup Rente an?

Über die Rürup-Rente ist Selbständigen, die mit einer relativ hohen Steuerbelastung belegt sind, die Möglichkeit gegeben, sich eine Altersvorsorge anzusparen, welche von Steuerbegünstigungen profitiert. Doch auch Angestellte haben die Option, über die Nutzung der Rürup Rente ein zusätzliches Vermögen anzusammeln und für ihre Altersvorsorge zu nutzen. Auf sie entfällt eine steuerliche Förderung, die inklusives des Sonderausgaben Höchstbetrages sich bei rund 20.000 Euro je Person und Jahr einpendelt.

Über die fixierte Auszahlung dieser Rürup Rente, welche sich erst bei Erreichen des Rentenalters in Form einer als Rente erfolgt, spricht man hinsichtlich der angesparten Beträge laut SGB von einem sogenannten “nicht verwertbaren Vermögen”. Aus diesem Grund ist es auch in seiner Ansparphase pfändungsfrei gestellt. Dies bedeutet juristisch, dass ein Vertrag zur Rürup Rente, der vor einer Antragstellung auf den Bezug von ALG II (Hartz IV genannt) abgeschlossen wurde, nicht auf die Leistungen anzurechnen ist, welche die ARGE an den Versicherten zu zahlen hat. Es besteht keinerlei Anrechnung oder gar Zugriff, da der Vertrag der Rürup Rente nicht vor Beginn der Rentenzahlung künd- und auflösbar ist.

Die Rürup Rente im Überblick:

Einem Versicherungsnehmer wird die Möglichkeit geboten, sich über seine Spareinlage und mit Hilfe von staatlicher Förderung seine Altersvorsorge anzusparen. Dieses ersparte Kapital des abgeschlossenen Rentenvertrages auf Basis der Rürup Rente kann auch im Falle einer Arbeitslosigkeit des Versicherten nicht angetastet werden. Eine Vermögenszu- oder -aufrechnung für die Situation des Leistungsbezugs nach ALG II findet nicht statt und die einmal angesparte Altersvorsorge bleibt dem Versicherten auch bei Hartz IV erhalten. Eine Pfändung für den Fall der privaten Insolvenz ist in der Ansparphase nicht möglich. Nach Abschluss der Ansparphase und in der Rentenzeit kann nur auf die Beträge Zugriff genommen werden, die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen angesiedelt sind. Ansonsten bleibt die Rürup Rente unantastbar – auch für den Fall der Privatinsolvenz. Das Grundprinzip der Rürup Rente ist das Prinzip einer Leibrente. Das bedeutet, nur der Ansparer hat Verfügungsgewalt und im Todesfall würde das ersparte Kapital verfallen. Doch auch diesbezüglich bieten diverse Gesellschaften Alternativen an, bei denen mittels einer Zusatzversicherung auch die Rürup Rente an Hinterbliebene fließt, bzw. eine Rückgewähr der Beiträge im Todesfall erfolgt, ohne jedoch dafür in die steuerlichen Vergünstigen zu gelangen. Der Rentenzugriff auf die Rürup Rente kann bereits ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, auch wenn es keine Rentengarantiezeit oder ein Kapitalwahlrecht gibt.