Wie unterscheiden sich die Rürup und die Riester Rente
Die Riester Rente kann anders als die Rürup Rente zum Rentenbeginn einmalig mit bis zu 30 Prozent ausgezahlt werden. In Form einer sogenannten Einmalzahlung erhält der Sparer demnach einen höheren Bargeldbetrag.
Wie bereits erläutert, wurde die Riester Rente im Jahr 2002 etabliert. Ein nicht unerheblicher Vorteil bei der privaten Riester Rente sind gewährte Zulagen sowie Steuervorteile in der Ansparphase. Zum Ausgleich dieser nicht unerheblichen Steuervorteile findet jedoch bei Erreichen des Rentenalters eine Vollversteuerung der zusätzlichen Rente statt.
Diese Versteuerung greift allerdings nur in den Fällen, in denen der Sparer auch tatsächliche Steuerersparnisse in der Ansparphase verzeichnen konnte. Partizipierte er jedoch nur von den staatlichen Zulagen ohne Steuererleichterungen, wird auch nur der sogenannte Ertragsteil und nicht die Gesamtrente versteuert. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass jeder Pflichtversicherte die staatlichen Förderungen nach Riester in Anspruch nehmen kann.
Die Rürup Rente greift für besser verdienende Arbeitnehmer, den Selbständigen und den Personenkreis, der sich mit Hinblick auf die Rentensituation zusatzversichern möchte, aber nicht für die Riester Rente zugangsberechtigt ist. Für Rürup Renten gilt – wie auch für die gesetzlichen Rentenversicherungen – der Vertrag ist nicht veräußerbar, man kann ihn nicht in der Sparphase pfänden, er ist nicht zu übertragen und kann nicht beliehen werden. Somit ist eine Fremdnutzung auch durch Dritte, zum Beispiel Gläubiger, unmöglich.